Wann und warum sollte man sich an einen Pferdeosteopathen wenden?

Der Pferdeosteopath will und muss in Ergänzung und Übereinstimmung mit Ihrem Tierarzt behandeln, ebenso in harmonischem Einverständnis mit allen von Ihnen zum Wohle Ihres Pferdes beauftragten Personen (Hufschmied, Hufpfleger, Pferdezahnarzt, Sattler, Trainer, Reiter etc.).

So können Sie sich, eventuell sogar auf Anraten des Tierarztes, z.B. in folgenden Fällen an einen Osteopathen wenden:

  • bei einer andauernden Steifheit und Widersetzlichkeit gegen die Reiterhilfen
  • bei unterschiedlichen Formen der Lahmheit
  • bei einem Pferd, das sich ungern die Beine aufnehmen lässt
  • bei einer schiefen Kopf- oder Schweifhaltung in Ruhe und bei der Arbeit
  • nach Komplikationen beim Abfohlen
  • nach einem schweren Sturz, um nicht unbedingt sichtbare Strukturveränderungen zu behandeln
  • bei einem plötzlichen Leistungstief
  • bei einer nicht erklärbaren Verweigerung am Sprung
  • bei Taktfehlern in den verschiedenen Gangarten
  • bei Schmerzanzeichen nach Belastung
  • in jedem Fall so schnell wie möglich nach einer Verletzung, da eine frische Verletzung leichter und schneller zu behandeln ist als eine Alte und Chronische